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   OLG Hamburg, 11.03.2021 - 3 U 33/19   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,14394
OLG Hamburg, 11.03.2021 - 3 U 33/19 (https://dejure.org/2021,14394)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 11.03.2021 - 3 U 33/19 (https://dejure.org/2021,14394)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 11. März 2021 - 3 U 33/19 (https://dejure.org/2021,14394)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Hamburg

    Klinisch belegte Wirksamkeit

    § 3 UWG, § 3a UWG, § 5 UWG, § 8 UWG, § 3 HeilMWerbG
    Unterlassunganspruch wegen die Wirksamkeit betreffende Werbeaussagen zu Halsschmerzmitteln - klinisch belegte Wirksamkeit

  • kanzlei.biz

    Inwiefern Aussagen bei Arzneimittelwerbung in Fachkreisen irreführend sind

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UWG § 3 ; UWG § 3a; UWG § 5 ; UWG § 8 ; HWG § 3
    1. Die Fachkreisbewerbung eines nicht verschreibungspflichtigen Arzneimittels, das in seinem Anwendungsgebiet mit Lebensmitteln (Hustenbonbons), aber auch mit homöopathischen Arzneimitteln konkurriert, mit der Angabe 'klinisch belegte Wirksamkeit' wird vom ...

  • rechtsportal.de

    UWG § 3 ; UWG § 3a; UWG § 5 ; UWG § 8 ; HWG § 3
    Unterlassung von Werbeaussagen für ein Arzneimittel; Fachkreisbewerbung eines nicht verschreibungspflichtigen Arzneimittels; Werblich herausgestellte Aussage "klinisch belegte Wirksamkeit"; Vortrag im Berufungsverfahren in dringlichkeitsschädlicher Zeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2021, 390
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 11.10.2017 - I ZR 78/16

    Tiegelgröße - Wettbewerbsverstoß: Urteilsauspruch über einen auf Irreführung

    Auszug aus OLG Hamburg, 11.03.2021 - 3 U 33/19
    Wird einer Verkehrsvorstellung, die vom Antragsteller/Kläger im Zusammenhang mit Irreführungstatbeständen vorzutragen ist (vgl. BGH, GRUR 2018, 431, 433, Rn. 16 - Tiegelgröße), erstmalig im Berufungsverfahren vorgetragen, erfolgt dies regelmäßig in dringlichkeitsschädlicher Zeit.

    Auch die Frage der Berücksichtigungsfähigkeit des darin liegende Tatsachenvortrags (vgl. BGH, GRUR 2018, 431, 433, Rn. 16 - Tiegelgröße) nach § 531 ZPO stellt sich deshalb nicht.

  • BGH, 13.09.2012 - I ZR 230/11

    Biomineralwasser

    Auszug aus OLG Hamburg, 11.03.2021 - 3 U 33/19
    Indem die Antragstellerin einzelne Angaben jeweils gesondert angreift, macht sie diese im Wege der kumulativen Klagehäufung zu jeweils getrennten Klagezielen und damit auch dann zu gesonderten Streitgegenständen, wenn dabei jeweils die konkrete Verletzungsform in Bezug genommen wird (BGHZ 194, 314, Rn. 25 - Biomineralwasser).
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